ES GIBT GUTE NEUIGKEITEN
für Haus- und Wohnungssanierer und Käufer von saniertem Wohneigentum: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab 1. März 2011 auch wieder Einzelmaßnahmen bei der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können hierfür zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse beantragt werden (Programm-Nr. 152/430).
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören:
- die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- der Einbau einer Lüftungsanlage
- der Austausch der Heizung
Die neue Förderung von Einzelmaßnahmen ist an verschärfte Bedingungen geknüpft. Die technischen Anforderungen werden im Durchschnitt um ca. 20 Prozent erhöht.
Außerdem ist zwingend die Einbindung eines Sachverständigen vorgeschrieben, der die Einhaltung dieser Anforderungen kontrollieren und die Qualität der Maßnahmen sichern soll.
Als Sachverständiger gelten in diesem Fall Energieberater, die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Die Förderung erfolgt entweder als Kredit oder als Zuschuss.
Bei der Kreditvariante können Wohnungskäufer, Wohnungseigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters), die umfassende Sanierungsmaß-nahmen planen, Anträge stellen. Die KfW gewährt zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag wird hier bei der Hausbank eingereicht.
Die Zuschussvariante richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Wohnungseigentümergemein-schaften können entweder die einzelnen Eigentümer oder die Gemeinschaft Zuschüsse beantragen. Erstkäufer von neu sanierten Ein- und Zweifamilien-häusern und Eigentumswohnungen sind auch antragsberechtigt. Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen beträgt bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit (5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und kann direkt bei der KfW beantragt werden. Weiterhin möglich ist zudem die Förderung von energetischen Komplettsanie-rungen als "KfW-Effizienzhäuser", auch hier als Kredit- und Zuschussvariante. Auch für eine Baubegleitung können weitere Zuschüsse beantragt werden (Programm 431). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der KfW unter www.kfw.de.