PFLICHT UND NUTZEN
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Verlässliche Informationen über den Energiebedarf sind vor Einzug meist nicht erhältlich. Aus diesem Grund ist der Gebäudeenergieausweis inzwischen Pflicht. Diese Pflicht betrifft aber nur Gebäude, die verkauft oder vermietet werden. Das heißt: Zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Selbstverständlich kann freiwillig auch heute schon ein Ausweis erstellt werden.
Wer also in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht verkauft oder neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.