GESETZLICHE NACHWEISE
Wenn Anträge auf Zuschuss oder Darlehen gestellt werden, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden, müssen wir vor Beginn der Sanierung als zugelassene Sachverständige die erforderlichen Nachweise führen. Dabei ist unter anderem die Darstellung der geplanten energetischen Gebäudesanierung gefordert.
Sollten Tilgungszuschüsse angestrebt werden, mussen wir nach Abschluss der Sanierung die fachgerechte und vollständige Ausführung bestätigen. Hierfür sind die Bauüberwachung und eine Endabnahme erforderlich.