ZUSCHUSS FÜR BAUBEGLEITUNG
Für den Erhalt von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für energetische Sanierungen benötigen Sie Nachweise für die KfW. Diese können wir im Rahmen einer Energieberatung und Baubegleitung leisten.
Neu ist, dass die KfW die Kosten dieser Leisungen bezuschusst. Der Zuschussbetrag beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens jedoch 1.000 Euro je Wohneinheit. Hierfür müssen im Rahmen einer fachgerechten Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbracht werden:
- Detailplanungen, wenn Lüftungsanlagen oder Heizungen eingebaut werden.
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung.
- Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten.
- Einweisung in die neu installierte Haustechnik.
Die Durchführung dieser Dienstleistungen unterstützt die Optimierung Ihrer energetischen Gebäudesanierung. Die Gewährung des Zuschusses für Baubegleitung ist zwingend an die Durchführung des Investitionsvorhabens gebunden.