Jetzt aber richtig
Fehler werden gemacht. Im Bauwesen haben wir es mit optischen Mängeln zu tun, die möglicherweise mit einer Wertminderung ausgeglichen werden können. Bei Schäden ist dies im Allgemeinen nicht möglich, weshalb die Ursachen und deren Folgen durch Instandsetzung zu beseitigen sind. Dabei wird die Ausführung in den mangelfreien Soll-Zustand nach den Regeln der Technik gebracht.
Solche Instandsetzungsmaßnahmen bedürfen der sorgfältigen Planung und Überwachung, um erneute Fehler zu vermeiden. Nach einem zuvor erstellten Instandsetzungskonzept begleite ich die Maßnahmen bis zur Abnahme.
Nicht nur Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Inspektion. Dasselbe gilt auch für Fassaden, was sogar in der Landesbauordnung geregelt ist. Auf Basis einer Inspektion folgen die notwendigen Wartungs– und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Volksmund werden solche Maßnahmen auch unspezifisch »Renovierung« oder »Sanierung« genannt. Umfangreichere Maßnahmen mit technischen Verbesserungen, sowie energetische Modernisierungen sind gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Verordnungen (Gebäudenergiegesetz) zu planen und zu begleiten.